Mit dem veröffentlichten Abschlussbericht finalisiert die EBA die Änderungen an ihren Leitlinien zur Anwendung der Ausfallsdefinition gem. Art. 178 CRR (EBA/GL/2016/07). Die Überarbeitung erfolgt vor dem Hintergrund der CRR3 und betrifft insbesondere Forbearance-Maßnahmen, Schuldrestrukturierungen, Moratorien sowie Factoring-Geschäfte.

