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Finale Leitlinien zur Änderung der Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gem. Art. 178 der CRR veröffentlicht (EBA/GL/2016/07)

Neues in Kürze - Aufsichtsrecht und RisikomanagementinternationallMMag. Dominik DammÖBA 2026, 623 Heft 9 v. 15.9.2026

Mit dem veröffentlichten Abschlussbericht finalisiert die EBA die Änderungen an ihren Leitlinien zur Anwendung der Ausfallsdefinition gem. Art. 178 CRR (EBA/GL/2016/07). Die Überarbeitung erfolgt vor dem Hintergrund der CRR3 und betrifft insbesondere Forbearance-Maßnahmen, Schuldrestrukturierungen, Moratorien sowie Factoring-Geschäfte.

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