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Ausübung eines Gestaltungsrechts ist keine Insolvenzforderung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, RA Dr. Martin LegathÖBA 2026/3188ÖBA 2026, 231 Heft 3 v. 15.3.2026

https://doi.org/10.47782/oeba202603023101

§§ 2, 6, 46 IO.

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