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Kommission veröffentlicht Richtlinienentwurf hinsichtlich der Bedingungen für die Erbringung von Ausführungs- und Research-Dienstleistungen durch Dritte für Wertpapierfirmen

Neues in Kürze - Aufsichtsrecht und RisikomanagementinternationalMMag. Dominik DammÖBA 2026, 180 Heft 3 v. 15.3.2026

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf einer Delegierten Richtlinie vorgelegt, mit dem die Delegierte Richtlinie (EU) 2017/593 an die jüngsten Änderungen der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) angepasst werden soll. Ziel ist es, die im Rahmen des sogenannten Listing Act eingeführte Flexibilisierung bei der Bezahlung von Ausführungs- und Research-Dienstleistungen einheitlich umzusetzen. Ausgangsbasis hierfür bildet neben dem Mandat gem. Art. 24 Abs. 13 MiFID II auch die Technische Empfehlung der ESMA zu den Änderungen der Research-Bestimmungen.

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