AIFMD/UCITSD-Review – Nationale Umsetzung sowie Vorschlag zur Einführung eines Freibetrags für Immobilienfonds
Das Bundesministerium für Finanzen hat den Entwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manger-Gesetz u. a. geändert werden (AIFMD / UCITSD-Review), in Begutachtung geschickt. Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds. Die wesentlichen Änderungen der Richtlinie 2011/61/EU sowie der Richtlinie 2009/65/EG durch die Richtlinie (EU) 2024/927 umfassen:

