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Überwälzung des Lieferrisikos auf LN ist gröblich benachteiligend.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, RA Dr. Martin LegathÖBA 2026/3177ÖBA 2026, 82 Heft 1 v. 15.1.2026

https://doi.org/10.47782/oeba202601008201

§ 879 Abs 3 ABGB.

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