Da ein auf Fremdwährung lautender Leasingvertrag ohne eine Klausel nicht fortbestehen kann, die in missbräuchlicher Weise das Wechselkursrisiko allein dem Verbraucher auferlegte, ist die Sach- und Rechtslage für den Verbraucher wiederherzustellen, die ohne Vertrag bestanden hätte, wenn nationales Recht vorsieht, den Verbraucher bei Ungültigkeit allein von den Folgen der missbräuchlichen Klausel zu befreien.
RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Mag. Dr. Brigitta Lurger, Mag. Maximilian KorpÖBA 2025/151ÖBA 2025, 678 Heft 9 v. 15.9.2025