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Wertpapierfirmen als Kreditinstitute*)*)Ich danke Dr. Maria Prónay sehr herzlich für ihre Mühe, sich das Manuskript zu dieser Arbeit durchgesehen und die vorliegende Publikation um den einen oder anderen Tippfehler bewahrt zu haben.

AbhandlungenDr. Georg JohnÖBA 2025, 563 Heft 8 v. 15.8.2025

Wertpapierfirmen bieten Dienstleistungen an, die vielfach zugleich Bankgeschäfte sind. Die gesetzlich vorgesehenen Wertpapier- bzw Wertpapiernebendienstleistungen und Bankgeschäfte überschneiden sich dabei schon seit Längerem. Deswegen sind Wertpapierfirmen aber nicht zwingendermaßen automatisch als Kreditinstitute anzusehen. Die durch die IFR1)1)Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr 1093/2010, (EU) Nr 575/2013, (EU) Nr 600/2014 und (EU) Nr 806/2014, ABl L 2019/314, 1. und IFD2)2)Richtlinie (EU) 2019/2034 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG , 2009/65/EG , 2011/61/EU , 2013/36/EU , 2014/59/EU und 2014/65/EU , ABl L 2019/314, 64. ausgelösten Gesetzesänderungen haben in diesem Zusammenhang allerdings gravierendere Änderungen gebracht. Darauf wird im Folgenden näher eingegangen.

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