Wertpapierfirmen bieten Dienstleistungen an, die vielfach zugleich Bankgeschäfte sind. Die gesetzlich vorgesehenen Wertpapier- bzw Wertpapiernebendienstleistungen und Bankgeschäfte überschneiden sich dabei schon seit Längerem. Deswegen sind Wertpapierfirmen aber nicht zwingendermaßen automatisch als Kreditinstitute anzusehen. Die durch die IFR1) und IFD2) ausgelösten Gesetzesänderungen haben in diesem Zusammenhang allerdings gravierendere Änderungen gebracht. Darauf wird im Folgenden näher eingegangen.

