EU-Kommission – Änderungen bei der NSFR
Positiv ist, dass die EU-Kommission am 31.3.2025 vorgeschlagen hat, eine Übergangsbestimmung für einen weniger konservativen Ansatz bei der langfristigen Liquiditätsquote NSFR (Net Stable Funding Ratio) im Zusammenhang mit der Behandlung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften über den 28.6.2025 hinaus zu verlängern. Der Legislativvorschlag der EU-Kommission wurde am 22. Mai vom EU-Parlament und am 12. Juni vom Rat beschlossen, sodass der Rechtsakt demnächst im Amtsblatt veröffentlicht werden kann und am 29.6.2025 in Kraft treten wird. Dies entspricht den regulatorischen Entwicklungen in den USA und UK, die bereits verlautbart haben, dauerhaft niedrigere RSF (Required Stable Funding)-Faktoren für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte in der NSFR zu erlauben, als in den Basler Standards vorgesehen sind. Wären die RSF-Faktoren für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte hingegen in der EU ab dem 28.6.2025 verschärft worden (durch Auslaufen der Übergangsbestimmung), wäre laut EU-Kommission mit einer Verlagerung der Tätigkeit in andere große Länder wie die USA und UK und einem Verlust von Marktanteilen zu rechnen gewesen. Eine solche regulatorische Änderung in der CRR ist daher für die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Banken und für die Funktionsweise des Repomarktes und des Marktes für öffentliche Schuldtitel sehr wichtig und wird begrüßt.

