Im Fürstentum Liechtenstein gibt es derzeit keinen geregelten Markt. Als möglichen Mitgrund hat die Regierung die bislang unvollständige Rechtsgrundlage identifiziert. Die kürzlich vorgenommene "Neukonzeption des Finanzmarktrechts" nahm der liechtensteinische Gesetzgeber zum Anlass, einen neuen Rechtsrahmen für Börsen und alternative Handelssysteme zu erlassen, der sich an österreichischen Regelungen orientiert. Der Beitrag untersucht die Rezeption des österreichischen Börserechts in Liechtenstein und geht dabei auf Grundfragen ein

