Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung – DAC 9
Ziel dieser Gesetzgebung ist es, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch über die effektive Mindestbesteuerung von Unternehmen zu verbessern, um die Verpflichtungen, die multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Konzerne im Rahmen der zweiten Säule des globalen G20/OECD-Abkommens haben, besser zu erfüllen. Diese internationale Vereinbarung wurde getroffen, um die Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage und die Verlagerung von Gewinnen zu verhindern und sicherzustellen, dass große Unternehmen eine effektive Mindestbesteuerung zahlen. Die Richtlinie wurde Anfang Mai im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

