Seit dem Aktionsplan der Europäischen Kommission für nachhaltiges Finanzwesen 2018 wurde eine Flut an Regelungen – von der Offenlegungsverordnung über die Taxonomieverordnung bis hin zur aktuellen Corporate Sustainability Reporting Directive – erlassen, um privates Kapital in nachhaltige Finanzierungen umzulenken (Green Finance). Der Beitrag stellt zunächst die vor allem für Banken maßgeblichen europäischen Green-Finance-Regeln für die Kredit- und Kapitalmarktfinanzierung dar, um anschließend die Haftung und Sanktionen bei Verstößen zu beleuchten.