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Anmerkung einer Hypothekarklage vor Klagebeantwortung nicht verfrüht.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, RA Dr. Martin LegathÖBA 2025/3168ÖBA 2025, 926 Heft 12 v. 15.12.2025

https://doi.org/10.47782/oeba202512092601

§ 60 Abs 1 und 2 GBG.

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