Die EBA hat ein Konsultationspapier zum Entwurf von Leitlinien für die Bestimmung von Anbietern von Nebendienstleistungen (Ancillary Services Undertakings, ASU) veröffentlicht. Mit der CRR3 wurden u.a. die Begriffe "Anbieter von Nebendienstleistungen" und "Finanzinstitut" überarbeitet, um für mehr begriffliche Klarheit zu sorgen, eine einheitliche Anwendung des Konsolidierungsrahmens sicherzustellen und Aufsichtsbehörden beim Erkennen und Steuern von Konzernrisiken zu unterstützen.

