Die EBA hat einen No-Action Letter zur Anwendung der ESG-Offenlegungspflichten gem. Durchführungsverordnung (EU) 2024/3172 veröffentlicht. Ziel ist es, rechtliche und operative Unsicherheiten in Zusammenhang mit dem sich entwickelnden ESG-Offenlegungsrahmen zu adressieren, insbesondere vor dem Hintergrund der im Omnibus-Gesetzgebungspaket der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

