Omnibus-Initiative – Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und Sorgfaltspflichten (CSDDD)
Parlament
Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat in seiner Abstimmung am 13. Oktober über die vorgeschlagenen Änderungen der Kommission für Lieferkettengesetz und Nachhaltigkeitsberichterstattung für eine Vereinfachung beider Regelwerke gestimmt. Die CSRD soll künftig nur noch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mindestens € 450 Mio. gelten. Die inhaltlichen Anforderungen der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) sollen unverändert gelten.

