Umsetzung EU-Verbraucherkredit-Richtlinie
Die Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (VKr-RL) ist bis 20.11.2025 umzusetzen und wird ab 20.11.2026 in Kraft treten. Die neue Richtlinie ersetzt die geltende VKr-RL 2008/48/EG , deren Umsetzung hinsichtlich der zivilrechtlichen Bestimmungen durch das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) vorgenommen wurde. Die Begutachtung wurde noch nicht eingeleitet, sodass eine Umsetzung bis 20.11.2025 nicht mehr möglich ist. Die grundsätzliche Konzeption, insbesondere die Umsetzung durch ein neues Gesetz statt einer Novelle des geltenden VKrG erscheint sinnvoll. Der Entwurf des BMJ ist grundsätzlich bemüht, eine relativ enge Orientierung am VKr-RL-Text vorzunehmen und die Ausnahmen vom Anwendungsbereich bzw. auch Optionen für Ausnahmen zu nutzen.

