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Unzulässigkeit eines Alternativvorwurfes mit Blick auf die unterschiedlichen Tatbestände des § 35 Abs 1 und 2 FM-GwG.

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Mathis FisterÖBA 2024/289ÖBA 2024, 672 Heft 9 v. 15.9.2024

https://doi.org/10.47782/oeba202409067203

§ 35 Abs 1 und 2 FM-GwG

Bei § 35 Abs 1 und Abs 2 FM-GwG handelt es sich um unterschiedliche Tatbestände: Während die gem Abs 1 der juristischen Person zuzurechnende Pflichtverletzung direkt von der Führungsperson begangen wird, geht Abs 2 davon aus, dass die Pflichtverletzung durch einen Mitarbeiter begangen wird, was erst dann der juristischen Person zurechenbar ist, wenn eine Führungsperson die Pflichtverletzung durch mangelnde Überwachung oder Kontrolle ermöglicht hat.

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