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Zur Haftung des Abschlussprüfers bei der Bewertung immaterieller Vermögenswerte.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2024/3040ÖBA 2024, 651 Heft 9 v. 15.9.2024

https://doi.org/10.47782/oeba202409065101

§ 1299 ABGB.

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