Mit der Änderung der Richtlinie (EU) 2014/65 /EU (MiFID II) durch die Richtlinie (EU) 2024/790 (MiFID II Review) wurde die Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Berichts über die Top-5-Handelsplätze und die erreichte Ausführungsqualität ("RTS 28 Bericht") durch Wertpapierfirmen aufgehoben. Stattdessen wurde – neben der Pflicht zur Festlegung und Umsetzung einer "Ausführungspolitik" – auch die Pflicht zur Überwachung der Ausführungspolitik und der Vorkehrungen zur Auftragsausführung eingeführt. Wertpapierfirmen müssen regelmäßig überprüfen, ob ihre gem. Ausführungspolitik genutzten Ausführungsplätze die bestmöglichen Ergebnisse für ihre Kunden liefern, und gegebenenfalls Anpassungen an ihren Vorkehrungen vornehmen.