Die Überarbeitung der CRR durch die CRR III hat zu wesentlichen Änderungen bei der Berechnung der Eigenmittelanforderungen des operationellen Risikos geführt – dies vor allem durch die Einführung der Geschäftsindikatorkomponente (Business Indicator Component, BIC) zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen. Basierend auf dem Business Indicator (BI), der zur Messung des Geschäftsumfangs eines Instituts dient, ersetzt die BIC alle bisherigen Methoden zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko.