Die FMA hat die vorliegende Verordnung, mit der die FMA-Incoming-Plattformverordnung (FMA-IPV) geändert wird, veröffentlicht. Gem. FMA-IPV müssen Anzeigen, Übermittlungen, Unterrichtungen, das Zur-Kenntnis-Bringen und das Vorlegen nach bestimmten Vorschriften ausschließlich in elektronischer Form im Wege der Incoming-Plattform der FMA erfolgen.