vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gerichtliche Hinterlegung von Wertpapieren: keine Parteistellung des Erlagsgegners im Rechtsmittelverfahren / Erlag von sammelverwahrten Wertpapieren.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2024/3018ÖBA 2024, 432 Heft 6 v. 15.6.2024

https://doi.org/10.47782/oeba202406043201

§ 1425 ABGB.

Hinterlegt ein Kreditinstitut nach Kündigung eines Depotvertrags Wertpapiere bei Gericht, kommt dem Erlagsgegner im Hinterlegungsverfahren in aller Regel weder Parteistellung noch Rechtsmittellegitimation zu. Seine Rechtsstellung wird durch den Erlag nämlich weder materiell noch formell beeinträchtigt. Ein rechtswidriger Erlag befreit den Schuldner nicht, sodass er dem Erlagsgegner weiterhin zur Leistung der erlegten Sache verpflichtet bleibt. Wäre ein Erlag tatsächlich unberechtigt, haftet der Schuldner dem Gläubiger weiters für die daraus erwachsenen Schäden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!