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Zur Publizität bei der Global(-sicherungs-)zession.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2024/3016ÖBA 2024, 430 Heft 6 v. 15.6.2024

https://doi.org/10.47782/oeba202406043001

§§ 30, 31 IO.

Die für die Sicherungszession erforderliche Publizität kann auch durch einen Vermerk in den Geschäftsbüchern des Schuldners geschaffen werden. Führt der Schuldner Kundenkonten und OP-Listen, müssen die Zessionsvermerke in beiden aufscheinen. Für eine Globalzession künftiger Forderungen reicht aus, den Globalzessionsvermerk auf jedem Kundenkontoblatt zu setzen, wenn der Vermerk automatisch auch auf jeder OP-Liste aufscheint.

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