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Absonderung: Deckungsanspruch einer Haftpflichtversicherung

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2024/3011ÖBA 2024, 364 Heft 5 v. 15.5.2024

https://doi.org/10.47782/oeba202405036401

Der Deckungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer stellt ein Sondervermögen dar, das nicht in die Insolvenzmasse fällt, sondern zur Befriedigung des geschädigten Dritten dient. Ein Absonderungsrecht nach § 157 VersVG kann der Geschädigte nach Insolvenzeröffnung mit Klage gegen den IV geltend machen, eine Forderungsanmeldung ist nicht notwendig.

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