In den Jahren 2016 fortfolgend wurden vom Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) systematische Bewertungen von Schwachstellen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) durchgeführt, die u.a. den Fokus auf den Wohnimmobiliensektor legten. In diesem Zusammenhang wurden die Empfehlungen ESRB/2016/14, ESRB/2019/3 und ESRB/2021/11 veröffentlicht, im Zuge derer ein einheitlicher Rahmen geschaffen werden sollte, innerhalb dessen die nationalen makroprudenziellen Behörden Entwicklungen u.a. in dem für die Finanzstabilität bedeutsamen Wohnimmobilienmarkt überwachen.