EuGH-Urteil zur Berechnung des Schadens bei Vorfälligkeitsentschädigung (C-536/22 )
Der EuGH hat am 14.3.2024 in der Rechtssache C-536/22 (VR Bank Ravensburg-Weingarten) zu der Frage der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung eine Entscheidung veröffentlicht. Entsprechend den Erwartungen hat der EuGH die deutsche Berechnungsmethode des BGH als zulässig eingestuft, hat aber keine expliziten Vorgaben in Bezug auf eine mit dem Unionsrecht in Einklang stehende Berechnungsmethode vorgesehen.