Die EBA hat – mandatiert von Art. 87a Abs. 5 der Richtlinie 2013/36/EU (Kapitaladäquanz-Richtlinie, CRD6) – den vorliegenden Leitlinienentwurf zur Ermittlung, Messung, Steuerung und Überwachung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG-Risiken) durch Institute veröffentlicht.