Sanktionen
Neue Meldepflicht auf Basis der Russland-Sanktionen – Meldepflicht von Geldtransfers von mehr als € 100.000
Gemäß dem neuen Artikel 5r der Verordnung 833/2014 müssen in der EU niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Eigentumsrechte zu mehr als 40% unmittelbar oder mittelbar von einer in Russland niedergelassenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, einem russischen Staatsangehörigen oder einer natürlichen Person mit Wohnsitz in Russland, gehalten werden, ab dem 1.5.2024 der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf jedes Quartals alle Geldtransfers von mehr als € 100.000 aus der Union, die sie während dieses Quartals direkt oder indirekt im Rahmen einer oder mehrerer Operationen getätigt haben, melden.