Das Thema wird unter belgischem Vorsitz vorangetrieben.Zur elektronischen Ansässigkeitsbestätigung liegt breite Zustimmung vor.Der belgische Vorschlag, der den Mitgliedstaaten dem Vernehmen nach Ende Jänner vorgelegt wurde, sieht vor, dass EU-Länder mit umfassenden Quellensteuererleichterungen, die in zwei aufeinander folgenden Jahren eine Marktkapitalisierungsquote von ein Prozent oder mehr aufweisen, unwiderruflich Kapitel III anwenden sollen.