vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Finanzierungsleasing: Keine Ansprüche gegen Lieferanten.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2024/2987ÖBA 2024, 147 Heft 2 v. 15.2.2024

https://doi.org/10.47782/oeba202402014701

§§ 932, 988 ABGB.

Wenngleich sich das Leasing ähnlich dem drittfinanzierten Kauf wirtschaftlich dem Kredit annähert, erfolgt keine Kreditwährung durch den Leasinggeber an den Leasingnehmer. Der Leasingnehmer schließt auch keinen Kaufvertrag mit dem Lieferanten des Leasinggebers ab, weshalb ihm gegenüber dem Lieferanten weder Eigentumsverschaffungsansprüche noch eigene vertragliche Gewährleistungsansprüche oder ein Anspruch auf Gebrauchsüberlassung zustehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!