Mit der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA-Verordnung), die am 16.1.2023 offiziell in Kraft getreten ist und ab 17.1.2025 anwendbar sein wird, wurde ein Rahmen einheitlicher Regulierungs- und Aufsichtsvorgaben für die Betriebsstabilität der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) im Finanzsektor geschaffen. Die ESAs wurden beauftragt, in zwei Phasen insgesamt 13 ergänzende technische Standards zur DORA-Verordnung zu entwickeln.