Umsatzsteuer – Zwischenbankbefreiung – Antrag an EuGH auf Vorabentscheidung
Das Bundesfinanzgericht (BFG) richtete mit Beschluss vom 28.6.2024 (FINDOK 7.7.2024) einen Antrag an den EuGH auf Vorabentscheidung gemäß Art. 267 AEUV. Das BFG möchte darin geklärt haben, ob eine Regelung wie die Zwischenbankbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 28 letzter Satz UStG 1994 eine staatliche Beihilfe gemäß Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellt.