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Einreden des Hauptschuldners im Regress des Bürgen

AbhandlungenMMag.a Sabine RanftlÖBA 2023, 643 Heft 9 v. 15.9.2023

Hat der Bürge an den Gläubiger geleistet, steht ihm grundsätzlich ein Regressanspruch gegen den Hauptschuldner zu. Ist aber das Valutaverhältnis mit Einreden belastet, wird der Hauptschuldner versuchen, den Anspruch mit diesen Einreden abzuwehren. Ob und unter welchen Voraussetzungen ihm dies gelingen wird, soll dieser Beitrag untersuchen.

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