vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 21 IO: Rücktritt des Insolvenzverwalters bei Eigentumsvorbehalt.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2023/2925ÖBA 2023, 462 Heft 6 v. 15.6.2023

https://doi.org/10.47782/oeba202306046201

§§ 20, 21 IO.

Die Bestimmung des § 21 IO kommt auch beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt zur Anwendung. Der Verkäufer hat im Käuferkonkurs bei Rücktritt des Insolvenzverwalters zwar ein Aussonderungsrecht auf die Vorbehaltssache, muss aber den bereits erhaltenen Kaufpreis herausgeben, da der Vorbehaltskäufer Kaufpreisraten zahlte, ohne dass ihm dafür Eigentum am Vorbehaltsgut verschafft worden wäre, was infolge des Rücktritts nach § 21 IO auch endgültig feststeht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!