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Verbrauchergerichtsstand des Art 17 EuGVVO bei Rückabwicklung nichtiger Verträge.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2023/2918ÖBA 2023, 378 Heft 5 v. 15.5.2023

https://doi.org/10.47782/oeba202305037801

Art 17, 18 EuGVVO.

Nach der Rsp des EuGH können am Verbrauchergerichtsstand solche Ansprüche geltend gemacht werden, die untrennbar mit einem Verbrauchervertrag verbunden sind. Von den Regelungen der Art 17 ff EuGVVO 2012 sind daher auch Streitigkeiten über das Zustandekommen eines Vertrags sowie bereicherungsrechtliche (Rückabwicklungs-)Ansprüche hinsichtlich eines unwirksamen (nichtigen) Vertrags erfasst.

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