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Gem § 88a Abs 2 Z 2 VfGG ist eine VfGH-Beschwerde gegen einen Beschluss des BVwG betreffend die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gem § 30 Abs 2 VwGG unzulässig.

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Mathis FisterÖBA 2023/65ÖBA 2023, 224 Heft 3 v. 15.3.2023

https://doi.org/10.47782/oeba202303022401

BaSAG

§ 30 Abs 2 VwGG

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