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Einzelne Bankkunden haben keine Parteistellung und daher auch keine Akteneinsicht im aufsichtsbehördlichen Verfahren nach § 70 Abs 2 BWG.

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Mathis FisterÖBA 2023/278ÖBA 2023, 220 Heft 3 v. 15.3.2023

https://doi.org/10.47782/oeba202303022003

§ 70 Abs 2 BWG

§§ 8, 17 AVG.

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