vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kryptowerte zwischen WAG 2018 und MiCAR

AbhandlungenDr. Raphael Toman, Mag. Fabian SchinerlÖBA 2023, 178 Heft 3 v. 15.3.2023

Kryptowerte sind mittlerweile aus vielen Anlegerportfolios nicht mehr wegzudenken. Eine aktuelle Studie der Europäischen Zentralbank legt nahe, dass rund 10% der europäischen Haushalte Kryptowährungen halten.1)1)Siehe Hermans/Ianiro/Kochanska/Törmälehto/Kraaij/Simón, Decrypting financial stability risks in crypto-asset markets (Mai 2022) Financial Stability Review, ECB 113 (116). Es war daher nur eine Frage der Zeit – und folgt einem derzeit weltweiten Trend2)2)Beispielhaft siehe Buttigieg/Cuyle, A Comparative Analysis of EU Homegrown Crypto-Asset Regulatory Frameworks (2020) 5 European Law Review 639; die australische Regierung hat Konsultation über den Vorschlag für ein Gesetz über digitale Dienste eingeleitet, das auch Anbieter von Krypto-Asset-Diensten einbeziehen soll, siehe Australische Regierung, Crypto asset secondary service providers: Licensing and custody requirements (21.3.2022) <https://treasury.gov.au/sites/default/files/2022-03/c2022-259046.pdf > (abgerufen 6.10.2022); in Singapur wurde vor kurzem ein aktualisiertes Gesetz über Finanzdienstleistungen herausgegeben, das regulatorische Schwachstellen in Bezug auf Kryptowerte behebt, siehe Financial Services and Markets Act 2022, Government Gazette No. 17, 2022 <https://sso.agc.gov.sg/Acts-Supp/18-2022/Published/20220511?DocDate=20220511 > (abgerufen am 11.12.2022); siehe ebenfalls Gesetz vom 3. Oktober 2019 über Token und VT-Dienstleister, li-LGBl No. 2019/301; für die USA siehe National Conference of Commissioners on Uniform State Laws, Uniform Regulation of Virtual-Currency Businesses Act (9 Oktober 2017) <www.uniformlaws.org/Higher-Logic/System/DownloadDocumentFile.ashx?DocumentFileKey=ca527d52-9bcf-15b0-b1c1-279b55b53fa4&forceDialog=0 > (abgerufen 7.10.2022). –, dass auch die Europäische Union beschlossen hat, legislative Schritte zu setzen. Am 5. Oktober 2022 wurde das Ergebnis des informellen Trilogs aus Europäischer Kommission, Parlament und Rat präsentiert ("MiCAR-E").3)3)Council of the European Union, Information Note 13198/22 vom 5.10.2022, Interinstitutional File 2020/0265 (COD), EF 293/ECOFIN965/CODEC 1428, im Folgenden MiCAR-E, auffindbar unter <https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=consil%3AST_13198_2022_INIT >. Bei Drucklegung dieses Beitrags lag lediglich eine englische Sprachfassung vor. Es ist davon auszugehen, dass die Vorschriften vor Veröffentlichung im Amtsblatt neu durchnummeriert werden. Auch wenn der Entwurf noch vom Europäischen Parlament angenommen werden muss,4)4)Siehe Brief der Vorsitzenden des Ausschusses der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Edita Hrdá) an die Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (Irene Tinagli), MiCAR-E, 2. ist davon auszugehen, dass es sich um den finalen Text handelt.5)5)So auch Maume, Die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) – Teil 1, RDi 2022, 461 (461). Der folgende Aufsatz gibt einen ersten Einblick in dessen regulatorische Anforderungen und versucht Kryptowerte nach dem MiCAR-E von Finanzinstrumenten nach dem WAG 2018 abzugrenzen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte