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Art 6 Abs 1 und Art 7 Abs 1 der Klausel-RL verhindern, dass die Gerichte die Lücke, die durch den Entfall einer missbräuchlichen Wechselkursklausel entsteht, die zur Gesamtnichtigkeit des Fremdwährungsdarlehensvertrags führen würde, mit Bestimmungen des allgemeinen nationalen Schuldrechts füllen, wenn diese Bebstimmungen die weggefallenen Klauseln nicht sachgerecht ersetzen können, weil sie den Vertrag in ein auf nationale Währung lautendes Darlehen umwandeln würden. EuGH (Achte Kammer)

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta Lurger, Mag. Maximilian KorpÖBA 2023/133ÖBA 2023, 895 Heft 12 v. 15.12.2023

https://doi.org/10.47782/oeba202312089502

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