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"Bridge Loans": (Kein) Konzessionserfordernis nach § 1 BWG.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2023/2949ÖBA 2023, 746 Heft 10 v. 15.10.2023

https://doi.org/10.47782/oeba202310074601

§ 1 BWG.

Die Vergabe von Überbrückungsdarlehen (Bridge Loans) erfordert keine Konzession nach §§ 1, 4 BWG als "Kreditgeschäft", wenn eine bloß zweimalige Kreditvergabe einer Gesellschaft an ihre Joint Venture-Partnerin erfolgt, und zwar auch dann nicht, wenn die Darlehensgeberin in Gewinnerzielungsabsicht handelt.

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