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Eine unterschiedliche Besteuerung gebietsfremder Investmentfonds in Gesellschaftsform und gebietsfremder Investmentfonds in Vertragsform hinsichtlich ihrer Einkünfte aus Immobilien und Immobilienwertpapieren widerspricht dem Prinzip des freien Kapitalverkehrs, sofern die unterschiedliche Besteuerung auf einen in diesem Zusammenhang für Investmentfonds bestehenden Steuervorteil zurückzuführen ist, der ausländischen Investmentfonds in Gesellschaftsform ausschließlich aufgrund ihrer Rechtsform vorenthalten wird.

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta Lurger, Mag. Maximilian KorpÖBA 2022/121ÖBA 2022, 690 Heft 9 v. 15.9.2022

https://doi.org/10.47782/oeba202209069002

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