Mit der Verordnung (EU) 2019/834 (EMIR-Refit) wurden u.a. die Bestimmungen der EMIR in Bezug auf die bestehenden Meldepflichten von Gegenparteien und zentralen Kontrahenten (Central Counterparties, CCP) über den Abschluss von Derivatekontrakten sowie über Änderungen oder Beendigungen bestehender Derivatekontrakte angepasst. Am 10.6.2022 wurden die folgenden Verordnungsentwürfe veröffentlicht: