vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Verjährungsfrist Schadensbegriff bei ungewolltem Depot-Verkauf.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2022/2842ÖBA 2022, 606 Heft 8 v. 15.8.2022

https://doi.org/10.47782/oeba202208060601

§§ 1293, 1295, 1298, 1323, 1478, 1489 ABGB.

Die Verjährungsfrist des § 1489 ABGB beginnt im Zeitpunkt der Kenntnis von Schaden und Schädiger. Nach dem weiten Schadensbegriff des ABGB ist jeder rechtliche Nachteil ein Schaden, somit jeder Zustand, an dem ein geringeres rechtliches Interesse als am bisherigen besteht. Ein solcher realer Schaden besteht auch dann, wenn entgegen dem Willen des Eigentümers ein Wertpapierdepot verkauft wird und dadurch ein Bargeldbetrag an die Stelle von Wertpapieren tritt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!