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Die insolvenzrechtliche Zahlungsunfähigkeit von Kreditinstituten1)1)Die Begriffe "Bank" und "Kreditinstitut" werden in der vorliegenden Abhandlung als Synonyme verwendet.

AbhandlungenMag. Matthias Stipanitz, Mag. Christian PodoschekÖBA 2022, 510 Heft 7 v. 15.7.2022

Das BWG enthält verschiedene Sonderbestimmungen für den Bankenkonkurs. Neben dem Insolvenzantragsmonopol der Finanzmarktaufsicht (FMA) und den Bestimmungen über die Geschäftsaufsicht bleiben andere insolvenzrechtliche Kernbestimmungen wie insb § 66 IO weitestgehend unberührt. Aufgrund der Besonderheiten der Bankenpraxis und des von Seiten der Ein- und Anleger den Kreditinstituten entgegengebrachten, besonderen Vertrauens, ist es fraglich, ob die bislang zur insolvenzrechtlichen Zahlungsunfähigkeit nach § 66 IO entwickelten allgemeinen Grundsätze undifferenziert auch für Banken übernommen werden können. In diesem Zusammenhang stellen sich ua auch Fragen nach der für die Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit relevanten Qualifikation als fällige Verbindlichkeiten.

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