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Die Bestimmungen über die Vergabe und allfällige Rückforderung von COVID-19-Hilfen gem § 3b Abs 3 ABBAG-Gesetz und § 6 CFPG sind im Hinblick auf Art 18 B-VG und die Grundsätze der Staatsorganisation verfassungskonform.

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Mathis FisterÖBA 2022/64ÖBA 2022, 466 Heft 6 v. 15.6.2022

https://doi.org/10.47782/oeba202206046601

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