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Änderung der Meldeverordnung FinStab 2018

Neues in Kürze – Aufsichtsrecht und RisikomanagementnationalMMag. Dominik DammÖBA 2022, 342 Heft 5 v. 15.5.2022

Mit der im Februar 2022 veröffentlichten Verordnung wird die Meldeverordnung FinStab 2018 geändert und eine überarbeitete Fassung der Beilagen A sowie B bis D bereitgestellt.

Die wesentlichen Änderungen beziehen sich dabei auf die folgenden Punkte:

Länderrisiko konsolidiert: In § 5 wird im letzten Absatz der Meldestichtag, bis zu dem Meldepflichtige den Konsolidierungskreis auf gewisse Tochterunternehmen gem. Art. 4 Abs. 1 Z 16 der Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) einschränken können, auf 30.9.2022 geändert.

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