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2. Bankenaufsicht

NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2022, 323 Heft 5 v. 15.5.2022

Basel IV

Basel IV soll nach dem Zeitplan der Kommission bis 1.1.2025 in der EU umgesetzt sein, mit einigen spezifischen Übergangsfristen insb. für den Output-Floor für IRB-Banken und neue Unternehmensbeteiligungen. Mit den Vorschlägen wird der Kreditrisiko-Standardansatz wesentlich granularer und risikosensitiver. Laut Kommission dürften die Vorschläge die Kapitalanforderungen für europäische Banken bis 2025 um 0,7% bis 2,7% erhöhen und nach Ablauf der Übergangsperiode 2030 um 6,4% bis 8,4% ansteigen, wobei die 8,4% im Wesentlichen nur für europäische Großbanken schlagend werden. Allein der Implementierungsaufwand aufgrund der viel größeren Granularität der Regeln wird für die Banken erheblich sein.

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