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Drittverbot und Fälligkeit der Bankgarantie.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2022/2809ÖBA 2022, 223 Heft 3 v. 15.3.2022

https://doi.org/10.47782/oeba202203022301

§§ 880a, 904, 914, 1333 ABGB.

Auch die im Rahmen eines Garantievertrags abgegebenen Erklärungen des Garanten unterliegen den Auslegungsregeln der §§ 914, 915 ABGB. Verpflichtet sich eine Bank "innerhalb von acht Banktagen" zu zahlen, ist eine Auslegung vertretbar, wonach Fälligkeit "nach acht Banktagen" eintritt.

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