https://doi.org/10.47782/oeba202203022301
§§ 880a, 904, 914, 1333 ABGB.
Auch die im Rahmen eines Garantievertrags abgegebenen Erklärungen des Garanten unterliegen den Auslegungsregeln der §§ 914, 915 ABGB. Verpflichtet sich eine Bank "innerhalb von acht Banktagen" zu zahlen, ist eine Auslegung vertretbar, wonach Fälligkeit "nach acht Banktagen" eintritt.