Der Beitrag untersucht die gesetzliche Risikoverteilung zwischen Kartenaussteller und Kunde beim Missbrauch von Zahlungskarten. Besondere Bedeutung kommt der aufsichtsrechtlichen Pflicht zur starken Kundenauthentifizierung und dem zivilrechtlichen Haftungsprivileg bei fehlender starker Kundenauthentifizierung zu. Darauf aufbauend werden mögliche vertragliche Gestaltungsspielräume für Kartenaussteller beleuchtet.